Prüfungsreglement

Für den Sachkundenachweis gemäss V-NISSG

Für den Sachkundenachweis gemäss V-NISSG
SN Haarentfernung mit Laser
SN Haarentfernung mit hochenergetisch gepulstem nichtkohärenten Licht (IPL)
SN Permanent-Make-up und Tattoo
SN Haut und Pigmentierung
SN Cellulite und Fettpolster

Dieses Reglement basiert auf dem Reglement der Trägerschaft vom 08. November 2021 für den
Sachkundenachweis, gestützt auf Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung vom 27. Februar 2019 zum
Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall
(V-NISSG).

1. Zweck des Reglements

Das Reglement regelt die Prüfungsmodalitäten zur Erlangung von Sachkundenachweisen gemäss V-NISSG bei der Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty.

2. Zweck des Sachkundenachweises

Der Sachkundenachweis dient als Bestätigung, dass Absolventinnen und Absolventen über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um die in der Verordnung V-NISSG festgelegten Behandlungen fachgerecht durchzuführen. Die Sachkunde wird durch den erfolgreichen Abschluss der drei Module „Grundlagen“, „Technologien“ sowie „Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF)“ erworben.

3. Adressaten

Das vorliegende Reglement richtet sich an die Kandidatinnen und Kandidaten für den
Sachkundenachweis, an Prüfungsstellen sowie an Prüfungsexpertinnen und -experten.

ORGANISATION DER PRÜFUNG

4. Prüfungsstellen und ihre Anerkennung

Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty führt sowohl die Ausbildungen als auch die Prüfungen für die in Ziffer 13 dieses Prüfungsreglements genannten Module durch. Die Anerkennung als Prüfungsstelle erfolgt durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) nach erfolgreicher Prüfung des Antrags durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty ist in der Verordnung des EDI vom 24. März 2021 (EDI-V Kosmetik) über die Sachkundenachweise für kosmetische Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall aufgeführt. Um als Prüfungsstelle zugelassen zu werden, müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt werden, die in der Wegleitung für Prüfungsstellen des BAG festgelegt sind.

5. Aufgaben der Prüfungsstelle Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty

Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty übernimmt als Prüfungsstelle folgende Aufgaben:

  • Erstellung der Prüfungsaufgaben und Prüfungsraster unter Berücksichtigung der Vorgaben zu Ausbildungsplänen, Prüfungsinhalten und des Prüfungsreglements der Trägerschaft.
  • Sicherstellung, dass sich die Prüfungsfragen – insbesondere bei theoretischen Prüfungen – bei jeder Prüfung unterscheiden, auch bei einer Wiederholungsprüfung nach Nichtbestehen.
  • Organisation und Koordination der Ausbildung sowie der Prüfung.
  • Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an Ausbildung und Prüfung.
  • Durchführung der Ausbildungen gemäss den festgelegten Richtlinien.
  • Gewährleistung der Einhaltung der Anmelde- und Prüfungsmodalitäten.
  • Abnahme und Durchführung der Prüfungen.
  • Ausstellung der Sachkundenachweise für erfolgreich absolvierte Prüfungen.

6. Aufgaben der Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten bei Lisandra Solange Wigert / LW
Medical Beauty

Die Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten von Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty übernehmen folgende Aufgaben:

  • Erstellung der Prüfungsaufgaben und Prüfungsraster gemäss den Vorgaben der Prüfungsstelle.
  • Durchführung der Prüfungen unter Einhaltung der festgelegten Richtlinien.
  • Schriftliche Dokumentation der Prüfungsergebnisse in den vorgesehenen Unterlagen und Prüfungsrastern.
  • Teilnahme an den jährlich von der Prüfungsstelle organisierten Weiterbildungen für Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten.
  • Mitwirkung an Prüfungskonferenzen, einschliesslich Vorbereitungssitzungen und Nachbesprechungen (Debriefings).
  • Verpflichtung zur Vertraulichkeit hinsichtlich des Ablaufs und der Inhalte der Prüfungen.

7. Qualifikationen der Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten, Ausbildnerinnen und
Ausbildner

Die Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten von Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty müssen folgende Qualifikationen erfüllen:

  • Nachweisbare fachliche Qualifikationen im jeweiligen Berufsbereich, in dem sie Prüfungen abnehmen, oder eine gleichwertige Qualifikation.
  • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in dem Fachgebiet, in dem sie als Prüfungsexpertinnen oder Prüfungsexperten tätig sind.
  • Keine gleichzeitige Tätigkeit als Ausbildnerin oder Ausbildner für dasselbe Modul, das sie prüfen.
  • Ausreichende Sprachkenntnisse, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung und Prüfungsteilnahme sicherzustellen.

8. Liste der Prüfungsstellen

Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty ist als Prüfungsstelle in der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über die Sachkundenachweise für Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall aufgeführt.
Die jeweils aktuellste Version dieser Verordnung ist in der systematischen Rechtssammlung des Bundes veröffentlicht.

9. Prüfungssekretariat

Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty unterhält ein Prüfungssekretariat.

10. Prüfungskommission

Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty verfügt über eine Prüfungskommission. Die Mitglieder dieser Kommission erfüllen dieselben Qualifikationen wie die Prüfungsexpertinnen und -experten.

11. Aufgaben der Prüfungskommission

Die Prüfungskommission von Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty übernimmt folgende Aufgaben:

  • Erstinstanzliche Prüfung von Rekursen.
  • Möglichkeit, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) um eine unverbindliche Stellungnahme zu ersuchen.
  • Eigenständige Entscheidung über den Rekurs nach Prüfung aller relevanten Informationen.

12. Prüfungsreglement

Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty verfügt über ein eigenes Prüfungsreglement, das inhaltlich mindestens den Vorgaben des Prüfungsreglements der Trägerschaft entspricht.

INFORMATIONEN ZUR ERLANGUNG DES SACHKUNDENACHWEISES

13. Aufbau des Sachkundenachweises

Der Sachkundenachweis bei Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty besteht aus drei Hauptmodulen:

  • Modul Grundlagen
  • Modul Technologien
  • Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF) – bestehend aus sieben verschiedenen Modulen, die alle Behandlungen umfassen, für die ein Sachkundenachweis erforderlich ist.

Die Ausbildungspläne und Prüfungsinhalte basieren auf den Vorgaben der Trägerschaft und sind in den Modulbeschreibungen detailliert festgelegt. Diese Inhalte müssen sowohl in der Ausbildung als auch in der Prüfung vermittelt und geprüft werden.

Es gibt zwei Wege, um den Sachkundenachweis zu erlangen, abhängig von der Vorbildung der Teilnehmenden:

Weg 1für Personen ohne anerkannte Vorbildung

Dieser Weg richtet sich an Personen, die keine der Voraussetzungen für Weg 2 erfüllen. Der Ablauf erfolgt in folgenden Schritten:

  • Modul Grundlagen: Dieses muss zuerst absolviert und erfolgreich geprüft werden.
  • Modul Technologien: Erst nach Bestehen des Grundlagenmoduls kann dieses Modul absolviert werden.
  • Modul Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF):
    Nach erfolgreichem Abschluss des Technologie-Moduls kann das reguläre BKF-Modul absolviert werden.

Der Sachkundenachweis wird nach bestandener BKF-Prüfung erteilt, sofern auch der Nachweis der praktischen Erfahrung erbracht wurde. Dieser kann durch eine der folgenden Optionen erfolgen:

  • Drei eingereichte Behandlungsdossiers (Kundendossiers) oder..
  • ..Zwei Behandlungen unter professioneller Aufsicht mit einem laufenden Gerät (siehe Abschnitte 40 und 41).

Weg 2 – für Fachpersonen mit anerkannte Vorbildung

Dieser Weg richtet sich an Personen mit einer einschlägigen Ausbildung, darunter:

  • Kosmetikerinnen und Kosmetiker mit EFZ, FA oder HFP
  • Dermapigmentologinnen und Dermapigmentologen mit höherer Berufsbildung

Personen mit dieser Vorbildung müssen das Modul Grundlagen nicht zwingend absolvieren und starten direkt mit dem Modul Technologien. Nach erfolgreichem Abschluss folgt ein erweitertes Modul BKF, das aus:

  • dem regulären BKF-Modul sowie
  • einem verkürzten Grundlagen-Modul besteht.

Der Sachkundenachweis wird nach bestandener Prüfung des erweiterten BKF-Moduls erteilt, sofern auch hier der Nachweis der praktischen Erfahrung erbracht wurde:

  • Drei eingereichte Behandlungsdossiers (Kundendossiers) oder
  • Zwei Behandlungen unter professioneller Aufsicht mit laufendem Gerät (siehe Abschnitte 40 und 41).

14. Modul Grundlagen

Das Modul Grundlagen vermittelt essenzielle Grundkenntnisse für die in V-NISSG (Anhang 2, Ziffer 1 definierten Behandlungen).

Es umfasst folgende Themenbereiche:

  • Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie der menschlichen Haut und Haare
  • Veränderungen der Haut, Gefässe, Nägel und des Gewebes
  • Beurteilung von Haut, Haaren, Gefässen, Nägeln und Gewebe im Zusammenhang mit den Behandlungen gemäss V-NISSG

15. Modul Technologien

Das Modul Technologien vermittelt grundlegende Kenntnisse über die Technologien, die den Behandlungen nach V-NISSG Anhang 2, Ziffer 1 zugrunde liegen.

16. Modul BKF – regulär und erweitert

Das Modul BKF (Behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten) dient der Vermittlung praktischer Fertigkeiten und vertieftes Fachwissen zur Durchführung der Behandlungen nach V-NISSG Anhang 2, Ziffer 1.

17. Reguläres Modul BKF

Das reguläre BKF-Modul richtet sich an:

  • Personen ohne einschlägige Vorbildung
  • Personen, die nicht den Gruppen B-F gemäss Tabelle 1 dieses Prüfungsreglements angehören
  • Personen, die bereits einen Sachkundenachweis gemäss diesem Prüfungsreglement erworben haben

18. Erweitertes Modul BKF

Das erweiterte BKF-Modul richtet sich an Fachpersonen, die unter Weg 2 gemäss Abbildung 1 und Tabelle 1 dieses Prüfungsreglements fallen. Es beinhaltet neben den Inhalten des regulären BKF-Moduls zusätzliche Abschnitte aus dem Modul Grundlagen sowie einen Gesamtüberblick über dessen Inhalte.
Personen, die dieses Modul absolvieren, müssen das Modul Grundlagen nicht besuchen und können direkt mit dem Modul Technologien starten.

Folgende erweiterte BKF-Module sind verfügbar:

  • Modul BKF erweitert Kosmetik EFZ: Für Personen mit Abschluss als Kosmetikerin EFZ oder Kosmetiker EFZ
  • Modul BKF erweitert Kosmetik höhere Berufsbildung: Für Personen mit höherer Berufsbildung in Kosmetik (FA, HFP) sowie Dermapigmentologinnen und Dermapigmentologen mit höherer Berufsbildung

Die detaillierten Zulassungsbedingungen für die einzelnen Module sind in Ziffer 26 dieses Prüfungsreglements aufgeführt.

19. Anforderungsniveau der Module und der Prüfungen

Das Anforderungsniveau der einzelnen Module sowie der Prüfungen ist in den Modulbeschreibungen und im Prüfungsreglement der Trägerschaft festgelegt.
Diese Dokumente bestimmen zudem den minimalen Ausbildungs- und Prüfungsumfang.

Die Prüfungen zu den Grundlagenbereichen der erweiterten BKF-Module haben grundsätzlich den gleichen Schwierigkeits- und Detaillierungsgrad wie die Prüfungen des Moduls Grundlagen, jedoch mit einer verkürzten Prüfungszeit.

20. Präsenzpflicht in den Modulen

Für alle Module gilt eine 100%ige Präsenzpflicht. Wird diese nicht eingehalten, kann die Kandidatin oder der Kandidat nicht zur Prüfung zugelassen werden.

Ausnahmen von der Präsenzpflicht:

  1. Anerkannter Laserschutzkurs
    Personen, die bereits einen Laserschutzkurs bei einem von der jeweiligen Prüfungsstelle anerkannten Anbieter absolviert haben, dürfen ohne zusätzliche Ausbildung die Prüfung zum Abschnitt «Optische Strahlung» des Moduls Technologien ablegen.Die Prüfungsstelle führt eine Liste der anerkannten Anbieter von Laserschutzkursen, die ihrer Meinung nach die Anforderungen der V-NISSG vollständig abdecken. Diese Liste muss den Gesuchunterlagen ans BAG beigelegt werden, inklusive Nachweis über die vollständige Abdeckung der V-NISSG-Richtlinien.
  2. Für andere Sachkundenachweise in der Kosmetik muss jedoch in beiden Fällen zusätzlich Tag 2 des Moduls Technologien absolviert werden.

21. Prüfung

Alle Module werden mit einer Prüfung abgeschlossen.

22. Übersicht der Prüfung zu den Sachkundenachweisen in der Kosmetik

Die Prüfung des Moduls BKF findet am Ende der Modulausbildung statt. Das Niveau und der Inhalt der Prüfungen zu den beiden erweiterten Modulen BKF ist für alle Auszubildenden gleich.

23. Hilfsmittel

  • Bei den Prüfungen der Module Grundlagen und BKF sind keine Hilfsmittel erlaubt.
  • Für die Prüfung des Moduls Technologien dürfen alle im Modul verteilten Unterlagen verwendet werden.
  • Elektronische Hilfsmittel sind in allen Prüfungen nicht gestattet.

24. Durchführung und Auswertung

Allgemeine Richtlinien für schriftliche Prüfungen
Bei der Durchführung und Auswertung der schriftlichen Prüfungen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Anforderungen der Modulbeschreibungen der Trägerschaft werden konsequent umgesetzt.
  • Es gibt eine ausreichende Anzahl an Prüfungsfragen, sodass die Prüfung innerhalb eines zweijährigen Zyklus kontinuierlich mit neuen Fragen zusammengestellt werden kann.
  • Prüfungsaufgaben sind voneinander unabhängig, um ungewollte Abhängigkeiten zu vermeiden.
  • Die Aufgaben sind präzise und verständlich formuliert.
  • Kandidatinnen und Kandidaten sitzen mindestens 1,5 Meter auseinander, um Täuschungsversuche zu verhindern.
  • Eine von der Prüfungsstelle bestimmte Person übernimmt die Prüfungsaufsicht.
  • Die Prüfungsaufsicht darf während der Prüfung keine inhaltlichen Auskünfte geben.
  • Reine Online-Prüfungen sind nicht gestattet – die Prüfungen müssen in Präsenzform abgehalten
  • werden.
  • Die Auswertung der Prüfung erfolgt einheitlich, transparent und nachvollziehbar gemäss dem festgelegten Bewertungsraster.

Zusätzliche Richtlinien für praktische Prüfungen

  • Die praktische Prüfung findet in einem Behandlungsraum statt, um die erforderlichen Fähigkeiten praxisnah zu demonstrieren.
  • Die Prüfungsexpertin oder der Prüfungsexperte überprüft den Prüfungsort im Voraus und achtet auf:
    • Ausreichend Platz, Licht und Luft
    • Vorhandensein aller notwendigen Materialien
  • Alle Beobachtungen während der praktischen Prüfung werden im Prüfungsprotokoll (Bewertungsraster) dokumentiert.
  • Die Prüfung wird von zwei Prüfungsexpertinnen oder Prüfungsexperten abgenommen.
    Diese:
    • Vergleichen und besprechen ihre Beobachtungen
    • Nehmen gemeinsam die finale Bewertung vor

25. Ausschreibung der Module und Modulprüfungen

Die einzelnen Module und ihre Prüfungen werden vom Prüfungssekretariat von Lisandra Solange Wigert /
LW Medical Beauty mindestens drei Monate vor dem Prüfungstermin ausgeschrieben.

Die Ausschreibung enthält mindestens folgende Informationen:

  • Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Moduls
  • Ablauf des Moduls
  • Kosten des Moduls
  • Zeitpunkt und Ort der Prüfung
  • Ablauf der Prüfung
  • Kosten der Prüfung
  • Anmeldestelle
  • Anmeldefristen für Modul und Prüfung

26. Zulassung zu den Modulen und zu den Prüfungen

Grundlegende Voraussetzungen

Zur Teilnahme an den Ausbildungen und Prüfungen bei Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty müssen Kandidatinnen und Kandidaten:

  • Schriftlich der Übermittlung ihrer persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Prüfungsergebnis) an das BAG zustimmen und eine Einverständniserklärung zur Veröffentlichung auf dem elektronischen Portal NISSG des BAG unterzeichnen.
    • Die Veröffentlichung kann auf Antrag verweigert werden, die Datenübermittlung ans BAG bleibt jedoch zwingend erforderlich.
  • Die Präsenzpflicht von 100 % für die Ausbildung einhalten. Ausnahmen gemäss Ziffer 20 sind möglich.

27. Zulassung zum Modul Grundlagen

Zugelassen wird, wer:

  • sich form- und fristgerecht anmeldet;
  • die Gebühr bezahlt;
  • mindestens 18 Jahre alt ist (Kosmetikerinnen und Kosmetiker in EFZ-Ausbildung ab 16 Jahren).

28. Zulassung zum Modul Technologien

Zugelassen wird, wer:

  • sich form- und fristgerecht anmeldet;
  • die Gebühr bezahlt;
  • mindestens 18 Jahre alt ist (Kosmetikerinnen und Kosmetiker in EFZ-Ausbildung ab 16 Jahren);
  • das Modul Grundlagen erfolgreich absolviert hat oder eine der folgenden Qualifikationen besitzt:
    • Kosmetikerin/Kosmetiker EFZ, FA oder HFP
    • Dermapigmentologin/Dermapigmentologe mit höherer Berufsbildung

29. Erleichterungen für bestimmte Personen

Folgende Erleichterungen gelten bei Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty:

a) Personen mit anerkanntem Laserschutzkurs

  • Wer bereits einen Laserschutzkurs bei einem anerkannten Kursanbieter absolviert hat, kann die Prüfung zum Teil „Optische Strahlung“ des Moduls Technologien direkt ablegen, ohne die Ausbildung zu besuchen.
  • Die Prüfungsstelle führt eine Liste anerkannter Kursanbieter, die nach eigener Einschätzung die Anforderungen der V-NISSG vollständig abdecken.
  • Diese Liste muss bei der Gesuchseinreichung ans BAG beigelegt werden, zusammen mit einem Nachweis über die vollständige Abdeckung der V-NISSG-Richtlinien.

Damit wird gewährleistet, dass die Kandidatinnen und Kandidaten alle relevanten Kenntnisse zur optischen Strahlung besitzen, ohne das gesamte Modul Technologien absolvieren zu müssen.

30. Zulassung zu den BKF – Modulen

Reguläre Version

Zugelassen wird, wer:

  • Modul Grundlagen & Modul Technologien erfolgreich absolviert hat oder bereits einen Sachkundenachweis gemäss V-NISSG in einem der folgenden Bereiche besitzt:
    • Haut und Pigmentierung
    • Permanent-Make-up und Tattoo
    • Cellulite und Fettpolster
    • Haarentfernung mit Laser oder IPL
  • sich form- und fristgerecht anmeldet;
  • die Gebühr bezahlt;
  • mindestens 18 Jahre alt ist (Kosmetikerinnen und Kosmetiker in EFZ-Ausbildung ab 16 Jahren).

31. Erweiterte Version für Kosmetik EFZ

Zugelassen wird, wer:

  • Kosmetikerin/Kosmetiker EFZ ist;
  • das Modul Technologien erfolgreich absolviert hat;
  • sich form- und fristgerecht anmeldet;
  • die Gebühr bezahlt;
  • mindestens 18 Jahre alt ist.

32. Erweiterte Version für Kosmetik höhere Berufsbildung

Zugelassen wird, wer:

  • Kosmetikerin/Kosmetiker FA oder HFP ist oder eine höhere Berufsbildung in Dermapigmentologie hat;
  • das Modul Technologien erfolgreich absolviert hat;
  • sich form- und fristgerecht anmeldet;
  • die Gebühr bezahlt;
  • mindestens 18 Jahre alt ist.

Dem Anmeldeformular beizulegen sind:

33. Ausbildungs- und Prüfungsanmeldungen

  1. Modul Grundlagen
    • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto erforderlich.
  2. Modul Technologien
    • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto erforderlich.
    • Für erweiterte Module: Nachweis über den Abschluss als Kosmetikerin/Kosmetiker EFZ, FA, HFP, Dermapigmentologin/Dermapigmentologe.
    • Falls zutreffend: Bestätigung über den Laserschutzkurs.
  3. Modul BKF
    • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto erforderlich.
    • Für erweiterte Module: Nachweis über eine einschlägige höhere Berufsbildung.

34. Kosten

  • Die Prüfungsstelle publiziert die Gebühren mit der Modulausschreibung.
  • Zusätzliche Gebühren für den Sachkundenachweis und Materialkosten können separat erhoben werden.
  • Bei einem fristgerechten Rücktritt gemäss Ziffer 35 erfolgt eine Rückerstattung abzüglich entstandener Kosten.

35. Rücktritt

  • Rücktritt ist bis 4 Wochen vor Modul- oder Prüfungsbeginn möglich (Abzug eines Unkostenbeitrags).
  • Späterer Rücktritt nur mit entschuldbarem Grund (z. B. Mutterschaft, Krankheit, Unfall, Todesfall).
  • Kein Anspruch auf Rückerstattung bei Nichtbestehen der Prüfung.

36. Nichtzulassung und Ausschluss

Ein Ausschluss erfolgt bei:

  • Falschangaben zur Zulassung
  • Verwendung unzulässiger Hilfsmittel
  • Verletzung der Prüfungsdisziplin
  • Täuschungsversuchen

37. Beurteilung der Prüfung

Die Bewertung der Prüfungen bei Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty erfolgt nach dem Bestehen/Nicht-Bestehen-Prinzip.

  • Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 60 % der maximalen Punktzahl erreicht.
  • Eine nicht bestandene Prüfung muss wiederholt werden.
  • Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Eine Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat:

  1. deine ungenügende Leistung erbringt;
  2. nicht fristgerecht zurücktritt;
  3. ohne entschuldbaren Grund von der Prüfung zurücktritt;
  4. von der Prüfung ausgeschlossen wird (z. B. wegen Täuschung oder Verstoss gegen Prüfungsregeln).

Die Prüfungsstelle entscheidet allein auf Basis der erbrachten Leistungen über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

Erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten erhalten nach bestandener Prüfung den offiziellen Sachkundenachweis.

38. Rekurs

Gegen Entscheide der Prüfstelle wegen Nichtzulassung zu einem Modul bzw. zu einer Prüfung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Prüfungskommission der Prüfstelle Beschwerde eingereicht werden.
Diese muss die Anträge der Beschwerdeführerin oder des Beschwerdeführers und deren Begründung enthalten.
Die Prüfungskommission informiert die Kandidatinnen und Kandidaten über das
Beschwerdeverfahren.

39. Wiederholung

Eine Prüfung kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden, wobei die Ausbildung zum Modul nicht wiederholt werden muss. Falls eine Kandidatin oder ein Kandidat die Prüfung zweimal hintereinander nicht besteht, kann sie/er die Ausbildung zum Modul einmal wiederholen und ein letztes Mal die Prüfung absolvieren.
Für die Anmeldung zur Wiederholung der Prüfung sowie zur Wiederholung des Moduls gelten die gleichen Bedingungen wie für den ersten Versuch.

40. Ausstellung des Sachkundennachweises

Die Prüfungsstelle Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty stellt den Sachkundenachweis aus, wenn die Kandidatin oder der Kandidat:

  1. Alle erforderlichen Prüfungen bestanden hat
  2. Die zwei obligatorischen praktischen Behandlungen mit laufendem Gerät gemäss Abschnitt 41 absolviert hat.

Der Sachkundenachweis enthält folgende Angaben:

  • Bezeichnung des Sachkundenachweises
  • Vor- und Nachname der geprüften Person
  • Geburtsdatum der geprüften Person
  • Zugelassene Behandlung gemäss Anhang Ziffer 1 der EDI-V Kosmetik
  • Name der ausstellenden Prüfungsstelle: Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty
  • Datum und Ort der abgelegten Prüfungen

Nach erfolgreichem Abschluss wird der Sachkundenachweis offiziell ausgestellt und bestätigt die erworbene Fachkompetenz gemäss den Anforderungen der V-NISSG.

41. Obligatorische praktische Behandlungen oder Nachweis von praktischer Erfahrung

Für den Erwerb eines Sachkundenachweises bei Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty muss neben der bestandenen Prüfung des BKF-Moduls ein Nachweis der praktischen Erfahrung erbracht werden. Nachweismöglichkeiten der praktischen Erfahrung.

Der Nachweis kann auf zwei Arten erfolgen:

  1. Zwei Behandlungen mit laufendem Gerät unter professioneller Aufsicht
    Diese Behandlungen müssen ausserhalb der Ausbildung und Prüfung der BKF-Module absolviert werden.
  2. Erleichterung für erfahrene Fachkräfte
    • Personen mit langjähriger Berufserfahrung können den Nachweis durch drei durchgeführte Behandlungen anhand von Kundendossiers erbringen.
  3. Voraussetzung:
    • Die Behandlungen müssen vor dem 1. Juni 2024 durchgeführt worden sein.
    • Die Kundendossiers müssen den Anforderungen der Ausbildungspläne und Prüfungsinhalte des BKF-Moduls vollständig entsprechen.
    • Die Prüfungsstelle bewertet die eingereichten Kundendossiers schriftlich anhand festgelegter Richtlinien.
    • Unterlagen für die Dispensation vom Nachweis praktischer Erfahrung mit Behandlungen unter Aufsicht

Für eine Dispensation müssen folgende Unterlagen bei der Prüfungsstelle eingereicht werden:

  • Sachkundenachweise für:
    • Haarentfernung mit Laser
    • Haarentfernung mit IPL
    • Permanent-Make-up und Tattoo
    • Haut und Pigmentierung
    • Cellulite und Fettpolster

Erforderliche Dokumente:

  1. Drei vollständige Kundendossiers mit dokumentierten Behandlungen des entsprechenden Sachkundenachweises
    und entweder
  2. Kopie eines Diploms einer höheren Berufsbildung
    • Kosmetiker/in FA oder HFP
    • Dermapigmentologin / Dermapigmentolog mit höherer Berufsbildung oder alternativ
  3. Drei vollständige Kundendossiers mit dokumentierten Behandlungen des entsprechenden Sachkundenachweises
    sowie
  4. Kopie des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) Kosmetiker/in
    und
  5. Arbeitsbestätigung über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im jeweiligen Bereich des BKF-Moduls

42. VERABSCHIEDUNG

Für eine Dispensation müssen folgende Unterlagen bei der Prüfungsstelle eingereicht werden:Dieses Prüfungsreglement wurde von der Prüfungsstelle Lisandra Solange Wigert / LW Medical Beauty gemäss den Vorgaben der Trägerschaft erstellt und genehmigt.

Für alle weiteren Bestimmungen, einschließlich Haftung, Durchführung und Datenschutz, gelten die Richtlinien der LW Medical Beauty.

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