Sachkundenachweis V-NISSG in der Schweiz
Der Sachkundenachweis V-NISSG ist in der Schweiz für bestimmte Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung gesetzlich relevant. Auf dieser Seite informiert die LW Akademie über Aufbau, Inhalte und Wege zum Erwerb des Nachweises. Dazu gehören das Modul Grundlagen, das Modul Technologien sowie die behandlungsspezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten (BKF).
Je nach Vorbildung können unterschiedliche Wege zum Sachkundenachweis vorgesehen sein. Deshalb ist eine präzise und gesetzeskonforme Information zu Voraussetzungen, Modulen und Prüfungen zentral. Die LW Akademie verweist dazu auf die modulare Struktur und auf die geltenden Anforderungen im schweizerischen Rechtsrahmen.
Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Seite V-NISSG Kursdaten, die Anmeldung erfolgt über V-NISSG Anmeldung.
Die massgebliche Rechtsgrundlage ist die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG).
Sachkundenachweis V-NISSG in der Schweiz
Ab dem 1. Juni 2024 dürfen bestimmte Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung oder Schall in der Schweiz nur noch von Personen durchgeführt werden, die den passenden Sachkundenachweis nach V-NISSG erworben haben. Dazu gehören je nach Behandlung zum Beispiel Anwendungen mit Laser, IPL oder anderen geregelten Technologien. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG).
Die LW Akademie informiert Sie auf dieser Seite über den Aufbau des Sachkundenachweises, die Voraussetzungen, die Ausbildungswege und die wichtigsten Punkte bei der Wahl einer Prüfungsstelle. So erhalten Sie einen klaren Überblick und können Ihren nächsten Schritt gezielt planen.
Bei welchen Prüfungsstellen kann der Sachkundenachweis erworben werden?
Den Sachkundenachweis können Sie nicht bei beliebigen Anbietern erwerben. Er darf nur bei Prüfungsstellen gemacht werden, die offiziell zugelassen und in der Verordnung des EDI aufgeführt sind. Das BAG veröffentlicht zusätzlich eine aktuelle Übersicht der Prüfungsstellen und nennt dort auch die Unterrichts- und Prüfungssprachen.
Für Teilnehmende ist besonders wichtig:
Den ersten Sachkundenachweis müssen Sie vollständig bei einer einzigen Prüfungsstelle absolvieren. Erst danach können Sie weitere Sachkundenachweise auch bei einer anderen anerkannten Prüfungsstelle erwerben. In diesem Fall wird in der Regel nur noch das passende BKF-Modul für die zusätzliche Behandlungsart verlangt.
Was ist bei der Wahl der Prüfungsstelle zu beachten?
Achten Sie darauf, dass die Prüfungsstelle für genau den Sachkundenachweis zugelassen ist, den Sie erwerben möchten. Nicht jede Prüfungsstelle bietet automatisch jede Behandlungsart an. Massgebend ist immer die offizielle Listung in der EDI-Verordnung beziehungsweise in der BAG-Übersicht.
Wichtig ist ausserdem, dass Sie den Umfang Ihrer Ausbildung richtig einschätzen. Wer ohne anerkannte Vorbildung startet, absolviert den vollständigen Weg mit Grundlagen, Technologien und dem passenden BKF-Modul. Wer eine anerkannte Vorbildung mitbringt, kann je nach Berufsabschluss direkt in das Modul Technologien einsteigen und anschliessend ein erweitertes BKF-Modul absolvieren.
Wie ist der Sachkundenachweis aufgebaut?
Der Sachkundenachweis besteht aus drei Modulen:
1. Modul Grundlagen
Das Modul Grundlagen vermittelt die zentralen Basiskenntnisse für sichere und fachgerechte Behandlungen. Dazu gehören insbesondere Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie von Haut und Haaren. Ebenso behandelt das Modul Veränderungen an Haut, Gefässen, Nägeln und Gewebe sowie die Beurteilung dieser Strukturen.
2. Modul Technologien
Das Modul Technologien vermittelt die technischen Grundlagen der Verfahren, die unter die V-NISSG fallen. Dazu gehören insbesondere optische Strahlung wie Laser und IPL. Je nach Berufsgruppe kommen weitere Technologien hinzu, etwa Radiofrequenz, Niederfrequenz, Plasma, Ultraschall, Stosswelle oder Kryolipolyse.
3. Modul BKF
BKF steht für behandlungsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten. In diesem Modul lernen die Teilnehmenden das praktische und fachliche Wissen für eine konkrete Behandlungsart. Während Grundlagen und Technologien für mehrere Sachkundenachweise relevant sind, bezieht sich das BKF-Modul direkt auf die jeweilige Behandlung. Es gibt insgesamt sieben BKF-Module, welche die betroffenen Behandlungen abdecken.

Welche Ausbildungswege gibt es?
Je nach Vorbildung gibt es zwei Wege zum Sachkundenachweis.
Weg 1: ohne anerkannte Vorbildung
Weg 1 richtet sich an Personen, die keine der Voraussetzungen für den verkürzten Weg erfüllen. Hier absolvieren Sie zuerst das Modul Grundlagen. Danach folgt das Modul Technologien. Anschliessend besuchen Sie das reguläre BKF-Modul für die gewünschte Behandlungsart. Wenn Sie die Prüfung bestehen, erwerben Sie den Sachkundenachweis.
Weg 2: mit anerkannter Vorbildung
Weg 2 richtet sich gemäss BAG an bestimmte Berufsgruppen, darunter Kosmetikerinnen und Kosmetiker mit EFZ, FA oder HFP, Dermapigmentologinnen und Dermapigmentologen mit höherer Berufsbildung, Podologinnen und Podologen EFZ und HF sowie Akupunkteurinnen und Akupunkteure TCM. Diese Personen müssen das Modul Grundlagen nicht zwingend separat besuchen. Sie starten mit dem Modul Technologien und absolvieren danach ein erweitertes BKF-Modul. Dieses enthält neben dem regulären BKF auch Teile des Grundlagenstoffs in verkürzter Form.

Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildungsdauer hängt vom Ausbildungsweg und vom gewünschten Sachkundenachweis ab. Gemäss BAG liegt sie ungefähr zwischen zwei und elf Tagen. Wer neu einsteigt, benötigt mehr Zeit. Wer bereits eine anerkannte Vorbildung mitbringt, kann den Weg meist verkürzen.
Muss für jede Behandlung alles neu absolviert werden?
Nein. Das ist ein wichtiger Punkt. Für jede Behandlungsart brauchen Sie zwar den passenden Sachkundenachweis, aber bereits absolvierte Module müssen nicht immer wiederholt werden. Wenn Sie zum Beispiel einen Sachkundenachweis für Haarentfernung mit Laser erworben haben und später einen weiteren Sachkundenachweis, etwa für die Entfernung von Permanent-Make-up und Tätowierungen, machen möchten, dann müssen Sie in der Regel nur noch das zusätzliche BKF-Modul für diese neue Behandlungsart absolvieren. Die bereits bestandenen Module Grundlagen und Technologien bleiben angerechnet.
Wenn Sie bereits einen Sachkundenachweis mit erweitertem BKF bestanden haben, müssen Sie beim nächsten Sachkundenachweis gemäss BAG nur noch das reguläre BKF absolvieren.
Warum ist der Sachkundenachweis wichtig?
Der Sachkundenachweis dient dem Schutz von Kundinnen, Kunden und Behandelnden. Behandlungen mit Laser, IPL oder anderen geregelten Technologien können bei unsachgemässer Anwendung zu Verletzungen führen. Deshalb verlangt das Gesetz klare Ausbildungsinhalte, definierte Prüfungen und offiziell anerkannte Prüfungsstellen.
Für wen ist diese Seite relevant?
Diese Seite richtet sich an:
- Kosmetikerinnen und Kosmetiker
- Fachpersonen aus ästhetischen und apparativen Behandlungen
- Personen mit Interesse an einem Einstieg in V-NISSG-pflichtige Behandlungen
- Betriebe, die Mitarbeitende gesetzeskonform qualifizieren möchten
Nächste Schritte
Wenn Sie einen Sachkundenachweis erwerben möchten, prüfen Sie zuerst, welche Behandlungsart für Sie relevant ist. Danach klären Sie, ob für Sie Weg 1 oder Weg 2 gilt. Anschliessend wählen Sie eine offiziell anerkannte Prüfungsstelle und den passenden Ausbildungspfad. So schaffen Sie die Grundlage für eine fachlich saubere und gesetzeskonforme Weiterbildung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Anmeldung und zu den Kursdaten.
Die offizielle gesetzliche Grundlage finden Sie auf Fedlex sowie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.
